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Politik

„Verdunkelung von Beweismitteln und Fluchthilfe für Verdächtige“

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Nach anhaltenden Kampagnen gegen seine Person und angesichts der gezielten Sabotage seiner Ermittlungen zum Korruptionsskandal sah sich Staatsanwalt Muammer Akkaş genötigt, sich mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit zu wenden. (Foto: cihan)

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Nach anhaltenden Kampagnen gegen seine Person sah sich Staatsanwalt Muammer Akkaş genötigt, sich mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit zu wenden.
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Muammer Akkaş, jener Staatsanwalt, der nach der Geschäftsverteilung zuständig für Rechtssachen aus dem Bereich des 10. Kapitels des türkischen Strafgesetzbuches und damit für Vermögensdelikte ist und dem die Zuständigkeit zur Bearbeitung der Korruptionsaffäre entzogen wurden, erklärte im Anschluss daran seiner schriftlichen Erklärung, dass seitens verschiedener Behördenvertreter und anderer Personen ihm gegenüber eine Diffamierungskampagne gestartet wurde.

Akkaş betonte, dass er bei keiner Untersuchung die Privatsphäre verletzt hätte und allfällige Verantwortliche für eine Verletzung der Privatsphäre nicht unter denjenigen zu finden seien, welche im Einklang mit Entscheidungen des zuständigen Gerichts Vollstreckungshandlungen gesetzt hätten. Er erinnerte daran, dass ungeachtet rechtmäßiger Gerichtsentscheidungen einige Durchsuchungs- und Haftanordnungen immer noch nicht durchgeführt worden wären. Auf diese Weise wurden bereits jetzt Beweismittel verdunkelt und einige Verdächtige konnten flüchten.

Weiterhin Schweigen seitens der Standesvertretung

Staatsanwalt Akkaş ließ nun auch durch eine weitere Erklärung aufhorchen. Aufgrund der Diffamierungskampagne gegen seine Person und weil von den Zuständigen seitens der Standesvertretung keine Erklärung kam, welche die Staatsanwälte und Richter in ihrer Haltung, wonach Berufspflichten zu erfüllen seien, bestärkt hätten, sah er sich gezwungen, auf die Angriffe gegen seine Person zu antworten.

DTJ dokumentiert die Erklärung in voller Länge:

„Als Staatsanwalt der Türkischen Republik in Vertretung der Generalstaatsanwaltschaft Istanbuls und als nach der Geschäftsverteilung Zuständiger für die Verfolgung von Straftaten nach Kapitel 10 des Türkischen Strafgesetzbuches wurden auf der Basis meiner Anträge ergangene Gerichtsentscheidungen im Rahmen der Untersuchung des Verdachts strafbarer Handlungen wie Ausschreibungsbetrug im Rahmen einer kriminellen Vereinigung; Bestechung; Amtsmissbrauch; Fälschung; Drohung oder Verstößen gegen das Gesetz Nr. 2863 (Gesetz zum Erhalt von Kultur- und Naturschätzen) seitens der Strafverfolgungsbehörden nicht vollstreckt und ich wurde daran gehindert, die Untersuchung fortzusetzen. In meiner Pressemitteilung vom 26. Dezember 2013, durch welche ich meinen Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit nachgekommen bin, die auch laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu den unverzichtbaren Grundlagen der Justiz in einer demokratischen Gesellschaft gehören, habe ich, ohne irgendeine Person oder Organisation als Ziel zu nennen und ohne die Privatsphäre im Rahmen der Untersuchung zu verletzen, den derzeitigen Stand der Untersuchung, die meinerseits geführt wurde, der Öffentlichkeit mitgeteilt.

 

In weiterer Folge meiner Erklärung war ich aufgrund der gegen mich erhobenen Anschuldigungen und Diffamierungskampagnen gegen meine Person seitens verschiedener Behörden und Personen gezwungen, eine zweite Erklärung abzugeben.

 

Täglich massivere Angriffe auf die Justiz

Wie auch in unserer Verfassung erwähnt wird, besteht für ein Mitglied der Justiz und in diesem Zusammenhang auch für Beamte keine Möglichkeit, auf die Beleidigungen und Beschuldigungen meiner Person zu antworten. Bisher kamen aber auch von den Justizbehörden keine Erklärungen, welche mir in meiner Verpflichtung, meinen rechtsstaatlichen Aufgaben nachzukommen, den Rücken gestärkt hätten. Aus diesem Grund war ich gezwungen, weil ich trotz all dieser Hindernisse und trotz des Drucks dem Druck, versuche werde, meinen Beruf weiterhin ordnungsgemäß auszuüben, im Rahmen der Autorität, welche die Justiz mir bietet, auf diese von Tag zu Tag steigenden Angriffen zu reagieren.

 

Keine der Diffamierungskampagnen und Vorwürfe, welche im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen durch Vertreter der verschiedenen Behörden und durch Kolumnisten über mich gestartet wurden und welche oft genug die Grenzen der falschen Verdächtigung und der Beleidigung überschreiten, werde ich akzeptieren. In diesem Sinne werde ich die Öffentlichkeit weiterhin ordnungsgemäß unterrichten und behalte mir vor, meine Rechte sowohl auf straf- als auch auf zivilrechtlichem Wege wahrzunehmen und mich zu verteidigen. Auch dort, wo straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen keine Option sind, werde ich auf alle Versuche hinweisen, mich in meiner Arbeit zu blockieren.

 

Es ist jedermann bekannt, dass ich im Laufe meines Berufslebens meine Aufgabe als Staatsanwalt mit Ehre und Würde, unparteiisch und mit großer Hingabe versucht habe, zu erfüllen.

 

Öffentliche Erklärungen nur im Rahmen der Informationspflichten

Bis zum heutigen Tage habe ich über keine Untersuchung, die meinerseits geführt wurde, nicht-autorisierten Personen Informationen oder Dokumente preisgegeben. Auch in meiner vorherigen Pressemitteilung habe ich über die Untersuchung keinerlei Informationen offengelegt, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren. Vielmehr sollte unter jenen Personen, welche mutwillig Gerichtsentscheidungen nicht durchgesetzt haben, nach den Verantwortlichen für die Verletzung der Privatsphäre im Rahmen der Untersuchung gesucht werden.

 

Es ist bemerkenswert, dass, während man sich in einseitiger Weise für die Verdächtigen einsetzt, gegen meine Person unbegründete Beschuldigungen in die Welt gesetzt werden.

 

Auch im Rahmen einer weiteren Untersuchung seitens der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul wird – zu Recht –mit Blick auf diejenigen, welche als Verdächtige festgenommen wurden oder gegen die ein dringender Tatverdacht besteht, in Übereinstimmung mit dem Artikel Nr. 100 der Strafprozessordnung auf das universelle Prinzip der Unschuldsvermutung rekurriert, während man jedoch gleichzeitig verleumderische Vorwürfe und falsche Verdächtigungen gegen meine Person in die Welt setzt.

 

Aus den oben genannten Gründen lasse ich das unfehlbare Gewissen des Volkes, in dessen Namen wir die Rechtspflege ausüben, wissen, dass auch heute die Vollstreckung gerichtlich angeordneter Untersuchungsschritte, die auf der Basis ausreichend begründeter Verdachtsmomente und der gegebenen Beweislage ergangen sind, nicht ausgeführt werden und auf diesem Wege Beweise verdunkelt werden und einige Verdächtige bereits geflüchtet sein könnten. Ich gebe meiner Hoffnung Ausdruck, dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis nehmen und die richtigen Schlüsse daraus ziehen wird.“