Connect with us

Panorama

Eltern wollen Organe von Muhammet Eren spenden

Spread the love

Der zweijährige Muhammet Eren wird seine Augen nach den schweren Gehirnblutungen nicht mehr öffnen, sagen seine Ärzte. Sobald der Gehirntod einsetzt, wollen die Eltern seine Organe spenden. Damit will die Familie in der Türkei ein Zeichen setzen.

Published

on

Spread the love

Der herzkranke Muhammet Eren befindet sich jetzt in Istanbul. Er wurde gestern mit einem Ambulanzflugzeug in die Türkei geflogen, nachdem er am Wochenende schwere Gehirnblutungen hatte. Die Ärzte gehen davon aus, dass der Zweijährige nie wieder seine Augen aufmachen wird. Nach der Ankunft in Istanbul sagte Vater Yavuz Dönmez vor Journalisten, dass sie keinerlei Erwartungen hätten, dass ihr Kind vielleicht doch noch gesund wird.

Eltern wollen Organe spenden

Die Eltern wollen beim Einsetzen des Gehirntods die Organe ihres Sohnes spenden und damit auf die mangelnde Bereitschaft in der Türkei, Organe zu spenden, aufmerksam machen, sagte der Vater. Tausende Kinder und Erwachsene warten in der Türkei auf ein Spenderorgan. Der Vater betonte, dass sie ihren Sohn nur deswegen nach Deutschland gebracht hätten, weil es hier Spenderorgane gebe.

Vater: Zu wenige Organspender in der Türkei

Dönmez geht davon aus, dass die Ärzte an ihrem Sohn auch in der Türkei eine erfolgreiche Herztransplantation durchführen könnten, aber dies mangels Spenderorgan nicht möglich sei. In der Türkei gebe es genug Ärzte und Zentren, in denen ein solcher Eingriff durchgeführt werden könne. Der Vater kritisiert aber, dass die Zahl der Organspender sehr gering ist. Bevor Muhammet Eren nach Deutschland gebracht wurde, lag die Zahl der Herztransplantationen bei Kindern bei drei. Tausende Kinder müssten wegen des Mangels an Spenderorganen sterben.

Behinderte bekommen kein Spenderherz

Der Vater kritisierte auch die Gründe, warum sein Sohn keine Spenderherz bekam. Nachdem Muhammet Eren im Universitätsklinikum Gießen Marburg (UKGM) angekommen war, hätten die Ärzte im Laufe der Zeit festgestellt, dass der Patient einen „irreparablen Gehirnschaden“ habe und damit behindert sei. Tatsächlich war nach einem Herzstillstand ein Gehirnschaden aufgetreten, kurz bevor das Kleinkind nach Deutschland gebracht wurde. Allerdings sei es verfrüht, von einem „irreparablen Schaden“ zu sprechen.

Die Ärzte hatten sich wegen des Schadens geweigert, Muhammet auf die Transplantationsliste zu setzen. Auch ein Gesuch vor dem Landgericht Gießen blieb erfolglos, da die Richter dem Klinikum Recht gaben.

Verletzung von Gleichheitsgrundsatz und Recht auf Leben

Dieses Problem sei Dönmez zufolge nicht deutschlandspezifisch. Behinderte seien in solchen Fällen nichts anderes als Patienten zweiter Klasse, moniert der Lehrer. Man habe auch in Kliniken in Belgien, den USA, Niederlande, Frankreich, England, China, Indien und in vielen anderen Ländern angefragt, ob sie denn Muhammet Eren behandeln würden. Keines der Kliniken wollte einem Kleinkind mit Gehirnschaden ein Spenderherz einsetzen. Die Ärzte würden in einem Fall von zwei Kindern, die ein Spenderorgan benötigten, das gesündere vorziehen.

Das liege vor allem aber an zu wenig Spenderorganen. Ob aber eine solche Unterscheidung richtig sei, bezweifelt Dönmez. Die Schmerzen der Kinder und ihrer Familien seien die selben. Hier werde der Gleichheitsgrundsatz und das Recht auf Leben vernachlässigt.

Kritik an Entscheidung von Ärzten des UKGM

Auch in Deutschland hatte es an der Entscheidung der Ärzte Kritik gegeben. Die Begründung der Ärzte des UKGM, dass Muhammet Eren wegen seiner Behinderung nicht auf die Transplantationsliste gesetzt werde, hatte zu heftigen Diskussionen geführt. Die Mediziner hatten sich bei ihrer Entscheidung auf das Transplantationsgesetz berufen, dass eine solche Unterscheidung möglich macht. Kritiker werfen den Ärzten aus Gießen vor, sie würden dadurch den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention verletzen, wonach Behinderte nicht benachteiligt werden dürfen.

Die Aktion der Eltern wird in der Türkei sicherlich eine überfällige Diskussion anregen, sowohl im Hinblick auf die mangelnde Zahl der Organspender, als auch auf die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung. Eine Diskussion in Deutschland, ob Behinderte zumindest in Fällen der Organspende offen benachteiligt werden, wäre ebenfalls wünschenswert.