Panorama
Neue Erkenntnisse zum Privatleben von Zschäpe
Im „NSU-Prozess“ verweigerte die Ehefrau Wohllebens die Zeugenaussage, nachdem dessen Befangenheitsantrag abgewiesen wurde. Indes gibt es gibt neue Erkenntnisse zum Privatleben von Beate Zschäpe. (Foto: reuters)
Falsche Zeugenaussagen, Anträge über Anträge und eine Zeugin, die ihre Aussage verweigert: Der vorsitzende Richter im Prozess gegen den sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) Manfred Götzl erlebte die wohl turbulenteste Woche seit Beginn der Verhandlung vor mehr als einem Jahr.
Ein Befangenheitsantrag des Mitangeklagten Ralf Wohlleben sorgte für Unruhe im sogenannten „NSU-Prozess“. Wohlleben hatte beantragt, Götzl und seine vier Beisitzer vom Gerichtsverfahren auszuschließen. Die Verhandlung drohte aus dem Zeitplan zu geraten, eine erhebliche Verzögerung war denkbar.
Mitangeklagter Wohlleben bleibt in Untersuchungshaft
Am Ende ging es jedoch schneller als erwartet: Die Richter sind von einem anderen Richtersenat des Münchener Landesgerichts für unparteiisch befunden worden. Der Ablehnungsbeschluss folgte auf den Antrag Wohllebens am Mittwoch und zeigt, dass die Richter den Verdacht gegen den Mitangeklagten für glaubwürdig halten.
Die Verteidiger Wohllebens hatten das Verfahren ins Rollen gebracht, da die Richter einen Antrag Wohllebens auf Entlassung aus der Untersuchungshaft abgelehnt hatten. Entlastende Indizien seien von Götzl ignoriert worden, lautete der Vorwurf. Wohlleben ist wegen Beihilfe zum neunfachen Mord angeklagt, weil er eine zentrale Rolle bei der Beschaffung der Tatwaffe vom Typ „Ceska“ gespielt haben soll.
Wohlleben-Ehefrau verweigert Aussage
Anstatt gegen ihre Ehemann auszusagen, kam die Ehefrau Wohllebens ihrem Mann in der Verhandlung sehr nahe. Jaqueline Wohlleben verweigerte erwartungsgemäß die Aussage und nahm als Angeklagtenbeistand neben ihrem Mann platz. Das Ehepaar Wohlleben tuschelte miteinander, erweckte den Eindruck zweier junger Verliebter und erschwerte damit den Ablauf der Gerichtsverhandlung. Wohlleben, der sonst ohne Regung die Verhandlung über sich ergehen lässt, wirkte erstmals entspannt und ausgelassen.
Kripobeamter berichtet von Zschäpe’s Ex-Freund
Als weitere Zeugen waren zwei Kriminalbeamte geladen. Ein bayrischer Polizist, der die Sonderkommission „Trio“ 2011 verstärkt hatte, berichtete über die Vernehmung des ehemaligen Neonazis Thomas S., der zum engsten Kreis der NSU-Unterstützer zählte und zeitweise mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe liiert war.
Demnach soll S. den bereits untergetauchten Neonazis Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe 1998 eine Wohnung vermittelt haben. Der Zeuge brachte zwar wenig neue Erkenntnisse, lieferte aber Informationen über personelle Verflechtungen in der militanten Neonazi-Szene.
Suggestivfragen beeinträchtigen Aussage
Im Verhandlungsverlauf protestierte die Verteidigung Zschäpes vergeblich gegen die Vernehmung des Beamten und seine Berichte über die Aussage von S. Der Zeuge geriet zum Angriffsziel der Verteidiger Zschäpes. Die Vernehmungsbeamten hätten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe undifferenziert als „Trio“ bezeichnet.
Außerdem seien die Fragen an Thomas S. „schwammig“ und „suggestiv“ gestellt und der Beamte „voreingenommen“ gewesen. Der frisch rehabilitierte Richter Götzl ließ sich davon nicht beeindrucken und ließ die Aussage dennoch zu. Am Ende des Prozesses soll nun geklärt werden, ob die Zeugenaussage als Beweis verwertet werden darf.
„Junkies“ oder militante Neonazis?
Ein zweiter Polizeibeamter aus Dortmund sagte zum Mord an dem Kioskbetreiber Mehmet Kubasik im April 2006 aus. Er sei telefonisch zu einer Zeugin in der Nähe des Tatorts beordert und explizit darauf hingewiesen worden, sie nach einem „nationalsozialistischen Hintergrund“ des Mordes zu befragen.
Die Zeugin habe tatsächlich ausgesagt, zwei Männer vor dem Kiosk gesehen zu haben. Einer der kurzhaarigen Männer habe auf einem Fahrrad gesessen, der andere „grimmig“ geschaut. Sie habe die beiden Männer allerdings nicht für Neonazis gehalten, sondern für „Junkies“, und keinen „nationalsozialistischen Hintergrund“ vermutet.
Götzls Erfolg stärkt das gesamte Verfahren
Wie wichtig das Scheitern des Befangenheitsantrags gegen Richter Götzl war, wird klar, wenn man die Konsequenzen eines – nicht ganz unmöglichen – Erfolges der Verteidiger in Betracht zieht. Die Berufung neuer Richter ist ein bürokratischer Kraftakt, ganz zu schweigen von dem Zeitaufwand, den ein neuer Richter bräuchte, um Tausende von Akten zu bearbeiten.
Das Verfahren würde sich in die Länge ziehen und eine der schlimmsten Schanden der deutschen Geschichte nach dem zweiten Weltkrieg noch verstärken. Der Prozess, der vielen Beobachtern bereits jetzt zu lange dauert, ist allerdings auf einem guten Weg.