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Politik

Türkischer Geheimdienst warnt vor Angriffen am 1. Mai

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Das türkische Verfassungsgericht hat das Demonstrationsverbot für den Taksim-Platz bestätigt, das seitens des Gouverneurs von Istanbul verhängt worden war. Dieser konkretisierte unterdessen seine Sicherheitsbedenken. (Foto: dha)

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Der Taksim-Platz in Istanbul ist seit Tagen gesperrt. Am Tag der Arbeit darf dort nicht demonstriert.
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Das türkische Verfassungsgericht hat das von den Behörden verhängte Demonstrationsverbot am 1. Mai auf dem Istanbuler Taksim-Platz nicht verhandelt. Das Gericht in Ankara verwarf am Mittwoch Medienberichten zufolge den Antrag eines Anwalts, der die Freigabe des symbolträchtigen Platzes am Donnerstag gefordert hatte, da die zu durchlaufenden Gerichtsinstanzen nicht befolgt worden seien. Der Gouverneur Istanbuls, Hüseyin Avni Mutlu, verwies darauf, dass ein Versammlungsgelände in Yenikapı außerhalb des Stadtzentrums für die Demonstrationen am Tag der Arbeit freigegeben sei.

Geheimdienstberichte waren im Vorfeld davon ausgegangen, dass „illegale terroristische Gruppen“ gewalttätige Aktionen gegen Sicherheitskräfte planen würden. „Geheimdienstkreise haben uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass illegale terroristische Organisationen und deren Ableger auf Gewalt gegen Sicherheitskräfte aus sind. Aus diesem Grund sind nicht nur die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf dem Taksim-Platz und in dessen Umgebung in Gefahr, sondern es könnten auch die Rechte und Freiheiten unserer Bürger bedroht sein“, heißt es im am heutigen Mittwoch veröffentlichten Statement Mutlus.

Es habe speziell Drohungen gegeben, die auf einen Angriff mit Schusswaffen gerichtet waren, erklärte der Gouverneur. „Wir hatten kürzlich im Rahmen von Operationen gegen Verdächtige zwei Kalaschnikows beschlagnahmt. Wir müssen unsere Bürger schützen.“ Im Jahre 1977 hatten Heckenschützen auf eine Kundgebung auf dem Taksim-Platz gefeuert und dabei mehr als 30 Menschen getötet. Seit dieser Zeit war es der Regierung immer wieder ein Anliegen, Versammlungen auf dem für die türkische Arbeiterbewegung symbolträchtigen Veranstaltungsplatz am 1. Mai zu unterbinden.

Mit ihrer Verlautbarung bleibt die Verwaltung bei ihrer Linie, das jüngst über dem Marmarameer errichtete Veranstaltungszentrum Yenikapı als Kundgebungsort zu favorisieren. Nach einer Ankündigung vom gestrigen Dienstag, es werde ein weiteres Statement am Vorabend des 1. Mai geben, hatten einige Gruppen Hoffnung geschöpft, der Taksim-Platz könnte eventuell doch noch für Demonstrationen geöffnet werden.

„Demonstrationen könnten auch Touristen verschrecken“

Regierungsgegner und zwei Gewerkschaften riefen nach dem Urteil dazu auf, sich trotzdem am Donnerstag auf dem Taksim-Platz zu versammeln. Die Progressiven Gewerkschaften (DISK) und die Gewerkschaften des öffentlichen Sektors (KESK) verwiesen dabei auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die jeweils die Wichtigkeit der Versammlungsfreiheit betont hatten. Gouverneur Mutlu beharrte jedoch darauf, dass seine Anordnung sich im Rahmen der durch den EGMR akzeptierten Restriktion bewege.

„Der für die europäische Seite Istanbuls vorgesehene große Aufmarschplatz ist Yenikapı. Dieser Platz ist auch für die Gewerkschaften reserviert“, heißt es in der Erklärung des Gouverneurs. Es würde den Gewerkschaften auch erlaubt, Vertreter zu entsenden, die „symbolische Kränze“ auf dem Taksim-Platz niederlegen dürften.

Angesichts der zahlreichen Hotels im Umfeld des Taksim-Platzes wurden auch Bedenken seitens der Verwaltung geäußert, Demonstrationen in dieser Gegend könnten einen „negativen Effekt“ auf den Tourismus haben.

Mehr als 40 000 Polizeibeamte sollen in Istanbul am 1. Mai im Einsatz sein. Auch der öffentliche Verkehr in Richtung des Taksim-Platzes wird eingeschränkt sein.  (dpa/dtj/HDN)