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Gesellschaft

Rückkehr nach Deutschland: Wie der Traum vom Martyrium zum Albtraum wird

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Der IS und andere Verbrecherbanden ziehen auch Jugendliche in ihren Bann. Einige schaffen es ins Kriegsgebiet. Andere können an der Ausreise gehindert werden – was gut ist, wie Beispiele von Rückkehrern zeigen. (Foto: reuters)

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Viele Jugendliche gehen nach Syrien oder in den Irak, um zu kämpfen. Manche wollen so zum Märtyrer werden, andere wiederum erhoffen sich auf diese Weise, eine neue Identität zu bekommen. Ein Teil dieser Jugendlichen fallen dem Tod in die Falle, andere werden selbst zum Mörder. Kehren sie wieder nach Deutschland zurück, so landen sie im Gefängnis oder werden abgeschoben, falls sie keinen deutschen Pass haben. Ihre Familienmitglieder sind erschüttert, traumatisiert und ebenfalls hilflos. Wir werfen einen Blick hinter die Kulissen…

Der Feuerkreis im Nahen Osten wird immer größer und seine Folgen sind nun auch in Europa zu spüren. Insbesondere in Deutschland missbrauchen manche radikale Gruppen den Islam und tun alles dafür, um die Jugendlichen in diesem Lande in den Sumpf des Nahen Ostens zu ziehen. Zuletzt hat Joachim Herrmann (CSU), Bayerischer Innenminister, erklärt, dass die Zahl der Radikalen, die ins Krisengebiet reisen oder die Reise planen, bundesweit auf 450 gestiegen sei. In den letzten Monaten gehen leider auch türkischstämmige Jugendliche an die Angel der Extremisten. Die Jugendliche gehen unbemerkt in die Falle, wobei ihre Eltern verzweifelt versuchen, sie davon abzuhalten. Wer in dieser Falle landet, begibt sich zweierlei Gefahren: es droht der schwarze Tod im Kampfgebiet oder die Gefängnisstrafe sowie Abschiebung aus Deutschland.

Hereinfallende Jugendliche werden in den Kampf gezogen

Der Münchener Halit Gümüş (Name geändert) erzählt uns, wie radikale Gruppierungen und Terroristen, die den Islam für ihre eigenen Zwecke missbrauchen, seinen Neffen angeworben haben und was sie danach erlebten. „Radikale haben die türkischen, albanischen, bosnischen sowie deutschen Jugendlichen in unkontrollierten Moscheen im Blick. So haben wir etwa vor acht Monaten Veränderungen bei meinem Neffen beobachtet. Er ließ sich etwa einen langen Bart wachsen, sein Verständnis vom Islam wurde radikaler und er änderte seinen Kleidungsstil. Dann äußerte er seinen Willen, nach Syrien zu gehen, um dort zu kämpfen. Im März dieses Jahres verließ er das Haus, um in Solingen an einem Seminar teilzunehmen. Drei Tage lang haben wir nichts von ihm gehört. Daraufhin haben wir die Polizei verständigt, allerdings hat uns die Polizei keine Auskunft erteilt mit der Begründung, dass er über 18 Jahre alt ist“, so Gümüş.

Über das türkische Konsulat erfuhr er dann, dass sich sein Neffe in der Zeit in der Türkei aufhalte. „Obwohl alle Behörden in der Türkei verständigt wurden, hat mein Neffe die Grenze in Richtung Syrien überquert“, sagt Gümüş weiter. Sein Neffe soll erst nach einem Monat mit seinem eigenen Willen wieder in die Türkei zurückgekehrt sein. Nach langen Gesprächen mit den Familienmitgliedern wurde der Junge überzeugt und kam nach Deutschland zurück. Als er wieder deutschen Boden betrat, nahmen ihn die Polizisten fest und brachten ihn ins Gefängnis. Seit drei Monaten sitzt er in Untersuchungshaft. Gümüş betont, dass die Eltern seines Neffen aufgrund dieser Geschehnisse erschüttert und traumatisiert sind.

BAMF informiert betroffene Familien über Radikalismus

Ein Pressesprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg teilt uns mit, dass seit der Schaltung der Hotline „Beratungsstelle Radikalisierung“ im Jahre 2012 mehr als 1.100 Anrufe durch betroffene Familien eingegangen sind. „Die allermeisten dieser Beratungsfälle befinden sich noch in Bearbeitung, da die Betreuung der Betroffenen sich über einen langen Zeitraum erstreckt. Das Fallaufkommen steigt seit 2013 sehr stark. Erfahrungsgemäß kommen die meisten Anrufe aus Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin, Bremen und Hamburg“, erfahren wir. Das Hilfsangebot der „Beratungsstelle Radikalisierung“ im BAMF besteht in einer Angehörigenberatung, die eine zeitlich unbefristete, persönliche und einzelfallbezogene Betreuung der betroffenen Angehörigen durch Experten vorsieht.

„Die Beratung wird in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch, Usbekisch und Persisch angeboten“, erklärt der Pressesprecher. Auf die Frage, wer von diesen Fällen am meisten betroffen ist, antwortet er wie folgt: „Die Fälle der Jugendlichen, die unseren Beratern am Telefon geschildert werden, sind sehr unterschiedlich. Dabei kann auch nicht gesagt werden, dass bestimmte Jugendliche besonders betroffen sind. Eine fehlende Vaterfigur kann genauso als ein Grund gesehen werden wie z.B. Arbeitslosigkeit oder Abenteuerlust. Unter den Betroffenen befinden sich Studenten, Kinder aus Akademikerfamilien, Leute mit einem festen Arbeitsplatz. Bei den Fällen, die uns aus unserer Beratungsarbeit bekannt sind, haben ca. 30% – 40% der Betroffenen einen Migrationshintergrund.“

„Fehlende Akzeptanz radikalisiert Jugendliche“

Mit den betroffenen Familien hat auch Nükhet Kivran, die Vorsitzende des Ausländerbeirats München, Kontakt aufgenommen. „Vor allem gut ausgebildete Jugendliche mit Migrationshintergrund finden in der Gesellschaft keine Akzeptanz und erfahren damit kein Zugehörigkeitsgefühl, deshalb gehen sie zu den radikalen Gruppierungen“, sagt Kivran. Sie behauptet, dass die zuständigen Behörden über diese Jugendlichen informiert seien und gneau wüssten, zu welchen Vereinen und Gruppierungen sie hingehen. Kivran fordert die Verantwortlichen daher auf, mit den Migrantengemeinden und anderen Organisationen zusammenzuarbeiten, bevor die Jugendlichen ins Ausland gehen. Sie verstehe nicht, warum in den Moscheen von Radikalen keine Razzien durchgeführt würden. Es sei ein falsches Signal an die Jugendlichen, dass man sie im Sinne des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann abschiebe. Kivran ruft die Familien, Moscheevereine und andere Gemeinden dazu auf, Jugendliche besser zu schützen und zu informieren.

Wie die „Beratungsstelle Radikalismus“ mitteilt, werben die Radikalisten die Jugendlichen mit verschiedenen Versprechen an, wie beispielsweise der Gründung eines Islamischen Staates, den heiligen Krieg, humanitärer Hilfe und den Kampf gegen das Assad-Regime. Bei der ersten Gelegenheit werden dann die Jugendlichen in das Kriegsgebiet gebracht, womöglich ohne dass sie wissen, dass sie dort der Tod erwartet. Jugendliche, die keine Kriegserfahrung haben, befinden sich mitten im Krieg und bezahlen dann diesen Fehler oft mit ihrem Leben. In den Medien sind manche dieser Jugendliche aufgetaucht, die gestorben sind oder sich als Bombenattentäter das Leben genommen haben.

Rückkehrer landen im Gefängnis

Ein Teil der Reisenden schafft es wiederum, zurück zu kommen. Allerdings werden diese Jugendlichen durch den Verfassungsschutz als gefährlich eingestuft, weil sie eine Kampf-, Bomben- und Waffenausbildung bekommen haben. Laut dem aktuellem Bericht des bayerischen Verfassungsschutzes geht man von der Gefahr aus, dass sie Bombenanschläge und andere Straftaten in Deutschland ausüben könnten.

Die Polizisten empfangen die Rückkehrer aus dem Kampfgebiet an der Grenze oder am Flughafen und nehmen sie sofort fest. Der Strafrechtsexperte und Rechtsanwalt Ömer Şahinci weißt darauf hin, dass diese Jugendlichen nach dem Paragrafen 89a (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) und 129a (Bildung terroristischer Vereinigungen) des Strafgesetzbuches beschuldigt werden können. Aktuell sollen die Staatsanwälte in Deutschland für die Rückkehrer die Anklageschriften vorbereiten, durch die für die Beschuldigten bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe verlangt werden sollen. Der Rechtsanwalt Şahinci erklärt, dass sich gerade rund 40 Rückkehrer in Untersuchungshaft befänden. Diese könnten mildere Strafen bekommen, falls sie ihre Schuld zugeben und diese bedauern würden.

Ausländische Rückkehrer können abgeschoben werden

Die Rückkehrer, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, können aus Deutschland auch abgeschoben werden, wie dies ein Fall in Bayern zeigt. Ein türkischer Staatsangehöriger, Erhan A. wurde vor kurzem aus Bayern abgeschoben, mit der Begründung, Propaganda für die Terrororganisation IS betrieben zu haben. Hierbei verfolgen Innenministerien des Bundes und der Länder unterschiedliche Ziele. Während das Bundesinnenministerium befürwortet, den Pass von radikalen Jugendlichen zu entziehen und damit ihre Ausreise zu verhindern, will der bayerische Innenminister Joachim Herrmann radikale Jugendliche, die sich strafbar machen, abschieben.

Der Münchener Rechtsanwalt Dr. Temel Nal weist darauf hin, dass ein türkischer Staatsangehöriger nur dann abgeschoben werden darf, wenn er für die innere Sicherheit eine Gefahr darstellt und eine Straftat begangen hat. Nach dem Paragrafen 58a des Ausländergesetzes ist dies möglich. Nal empfiehlt den Betroffenen, innerhalb einer Woche dem Abschiebebeschluss zu widersprechen.

„Ich bezweifle, dass solche Menschen integrationsfähig sind“

Auf unsere Frage, was für eine Gefahr die radikalisierten Jugendlichen für Deutschland darstellen, antwortet Herrmann wie folgt: „Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise darauf, dass Terroristen versuchen, hier in Deutschland Anschläge zu verüben. Aber das Risiko ist groß. Außerdem kommen solche Personen vielfach radikalisiert und enthemmt zurück aus den Krisengebieten in Syrien und dem Nordirak. Es besteht eine abstrakt hohe Gefährdungslage, die wir jeden Tag neu bewerten. Wir müssen höchst wachsam sein.“

Im Gespräch mit uns wiederholte der Minister seine Forderung, die straffälligen Ausländer abzuschieben, mit Nachdruck. „Alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, von denen für Deutschland eine unmittelbare Gefahr ausgeht, werden nach einer Beurteilung des Einzelfalls abgeschoben. Hier stehen ganz klar unsere Sicherheitsinteressen im Vordergrund. Ich bezweifle, dass solche Menschen integrationsfähig sind“, so der bayerische Innenminister.

Mit Extremisten oder solchen, die den Anschein erwecken, auf dem Weg dahin zu sein, werde es keine Gnade geben: „Gegen Menschen, die in Deutschland leben und die sich dieser Terrororganisation anschließen, können wir erst dann vorgehen, wenn ihr Tun und Werben sowie ihre Aussagen strafrechtlich relevanten Charakter haben. Dann können Sie aber sicher sein, dass wir in Bayern das uns zur Verfügung stehende Instrumentarium ausnutzen. Das können polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungen sein, aber auch die Ausweisung solcher Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ins Ausland. Salafisten mit deutscher Staatsangehörigkeit wollen wir an der Ausreise hindern, wenn wir die Gefahr sehen, dass sie sich in Syrien und Nordirak am Kriegsgeschehen beteiligen. Selbstverständlich lassen wir sehenden Auges keinen ausreisen, von dem wir wissen, dass er in Syrien oder im Irak Attentate verübt.“

*Bayram Aydın arbeitet als Journalist bei der Tageszeitung Zaman-Almanya.