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Gesellschaft

Gerichtsaussagen in der Muttersprache werden erlaubt

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Die türkische Strafprozessordnung erlaubt nun auch Gerichtsaussagen in der Muttersprache, auch wenn die betroffene Person in der Lage wäre, sich in türkischer Sprache auszudrücken.

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Gerichtsaussagen in der Muttersprache werden erlaubt
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Menschen, die vor Gericht aussagen müssen, können sich fortan auf Artikel 202 berufen, wenn sie der Meinung sind, sich in ihrer Muttersprache besser ausdrücken zu können. Bislang war es vor einem türkischen Gericht Pflicht, auf Türkisch auszusagen.

In der Vergangenheit stellte dieser Zwang für viele ein ernsthaftes Problem dar. In der Türkei leben verschiedene Volksgruppen, die vor allem in ländlichen Regionen noch mehrheitlich ihre eigene Sprache sprechen, darunter Kurdisch, Arabisch oder Aramäisch.

Bislang besagte der betroffene Artikel, dass ein vom Gericht gestellter Übersetzer prozessrelevante Punkte der Anklage oder der Verteidigung übersetzt, „wenn der Verdächtige oder das Opfer nicht ausreichend Türkisch sprechen kann, um sich klar vor Gericht ausdrücken zu können.“ Die jetzige Änderung ermöglicht es den Menschen, ihre gesamte Aussage in der Muttersprache zu machen. Das Gericht ist angewiesen, Übersetzer der jeweiligen Sprachen bereitzustellen.

In einigen Fällen wie beim „Ergenekon“-Prozess oder bei Prozessen gegen der PKK nahestehende Gruppen wird es jedoch Einschränkungen geben. In beiden Fällen besteht der Verdacht, dass die Angeklagten die Änderung des Artikels für ihre Zwecke instrumentalisieren und dadurch versuchen könnten, den Prozess in die Länge zu ziehen.