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Landgericht Gießen entscheidet sich gegen herzkrankes Kleinkind

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Das Gießener Landgericht hat in dem Fall des zweijährigen herzkranken Muhammet Eren entschieden. Der schwerkranke Junge kommt nicht auf die Liste für ein Spenderherz. Das schrieb der Vater des Kleinkindes auf seiner Facebookseite. Damit gaben die Richter dem Universitätsklinikum Gießen Marburg (UKGM) Recht. Die Ärzte hatten sich geweigert, das Kleinkind auf die Warteliste zu setzen, weil es einen „irreparablen“ Gehirnschaden habe. Das aber verstoße gegen das Gleichheitsgebot im Grundgesetz sowie gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die eine Unterscheidung zwischen Behinderten und Nicht-Behinderten verbieten, kritisierten die Anwälte der Eltern.

Zuvor hatte das Gericht eine Zeit von vier Wochen anberaumt, in der auch andere Ärzte den Jungen untersuchen durften, mit der Auflage, ihn dann auch zu übernehmen, falls der kleine Muhammet Eren von diesen auf die Liste für ein Spenderorgan gesetzt werde. In dieser Zeit wollte den Jungen aber kein Arzt untersuchen.

Zuvor hatten die Eltern des Muhammet Eren angekündigt, dass Urteil anzufechten, sollte es negativ ausfallen. Der Junge wird derzeit nur von Maschinen am Leben erhalten. Auf der Facebookseite Muhammet Eren İçin El Ele (Hand in Hand für Muhammet Eren) kann man die aktuellsten Videos und Nachrichten über das Kleinkind anschauen.

Muhammet Eren Donmez