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Kopftuchverbot auch vor Gerichten vor dem Aus

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Das türkische Verfassungsgericht gab mit überwältigender Mehrheit einer Anwältin Recht, die am Zutritt zu einem lokalen Gericht in Ankara, vor dem sie einen Mandanten vertreten sollte, gehindert worden war, weil sie ein Kopftuch trug. Damit habe die Gerichtsadministration gegen ihre Rechte verstoßen.

Das Urteil wurde auf der Grundlage einer Individualbeschwerde gefällt, die seitens der Betroffenen vor das Verfassungsgericht gebracht worden war, berichtete die Nachrichtenagentur Anadolu am Mittwoch.

Das Gericht in Ankara habe mit seinem Vorgehen die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz nach Art. 10 der Verfassung sowie in ihrem Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit nach Art. 24 verletzt. Nur einer der 17 Richter in der Generalversammlung stimmte gegen den Antrag der Anwältin.

Der Staatsrat hatte im November 2013 die Aufhebung des Kopftuchverbotes für Anwältinnen gebilligt, wodurch es diesen ermöglicht wurde, sich mit einem Bild, auf dem sie Kopftuch tragen, bei der Kammer registrieren zu lassen.

Noch im März hatte ein lokales Gericht in Ankara allerdings noch eine Scheidungsverhandlung vertagt, weil eine der Anwältinnen Kopftuch trug. Arbeits- und Sozialminister Faruk Çelik hatte noch vor diesem Vorfall gesagt, er denke, Ausnahmezustands-Dresscodes“ sollten verschwinden und einer Praxis weichen, die „auf den Menschen und der Nation“ basiere.