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Politik

Stuttgart: Haftstrafen für PKK-Funktionäre

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Zwei Funktionäre der verbotenen kurdischen Terrorgruppe PKK sind zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Obwohl in der Türkei agierende Terrorgruppen in Deutschland aktiv sind, schreitet die Bundesregierung kaum ein. (Foto: dpa)

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Das Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilte die beiden ehemaligen PKK-Funktionäre am Freitag zu jeweils drei Jahren und sechs Monaten Haft. Die 30-Jährigen waren nach Überzeugung des Senats hochrangige Kader der PKK-Jugendorganisation „Komalên Ciwan“ (KC). Sie sollen Jugendliche für den Guerillakampf gegen türkische Einrichtungen angeworben haben. Festgenommen wurden sie am 17. Juli 2011. Die Bundesanwaltschaft hatte Haftstrafen von 5 Jahren sowie 5 Jahren und 3 Monaten gefordert. Die türkische Regierung kritisierte in der Vergangenheit mehrmals das nachsichtige Verhalten deutscher Sicherheitsbehörden gegenüber Strukturen und aktiven Mitgliedern der PKK.

Die PKK ist jedoch nicht die einzige in der Türkei agierende Terrorgruppe, die Deutschland als Rückzugsraum nutzt. So reiste etwa der „DHKP-C“-Selbstmordattentäter, der den Anschlag auf die US-Botschaft in Ankara am 1. Februar 2013 durchführte, illegal aus Deutschland in die Türkei ein. Es ist darüberhinaus bekannt, dass Terrorgruppen wie die PKK oder die DHKP-C unter ihren in Deutschland lebenden Anhängern Finanzmittel aquirieren. Außerdem rekrutieren diese Gruppierungen durch Jugendorganisationen wie die „Komalên Ciwan“ oft Jugendliche für den bewaffneten Kampf in der Türkei. Nach jahrelanger Untätigkeit gehen die deutschen Behörden nun gegen die Präsenz ausländischer Terrorgruppen vor. Ende Juni kam es zu einer deutschlandweiten Verhaftungswelle gegen Strukturen der „DHKP-C“

In Deutschland befinden sich insgesamt ca. 170 Personen, die in der Türkei aufgrund ihrer Mitgliedschaft in verschiedenen Terrorgruppen gesucht werden. Die Bundesregierung erklärte sich im März lediglich dazu bereit, zwei der gesuchten Personen an Ankara auszuliefern. (dpa/dtj)