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Panorama

Anschlag in Istanbul: Sechs Festnahmen – Verwirrung um DHKP-C

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Der Selbstmordanschlag vor einer Woche in einer Polizeistation in Istanbul wirft immer noch Fragen hinsichtlich der Urheberschaft auf. Die DHKP-C hatte sich dazu bekannt, bald deutete jedoch vieles auf tschetschenische Terroristen hin.

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Der beim Selbstmordanschlag in Istanbul umgekommene Polizist wird in seiner Heimatstadt Trabzon beerdigt.
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Im Zusammenhang mit dem Terroranschlag im Eingangsbereich einer Polizeistation in der Nähe der Sultanahmet-Moschee in Istanbul, der am 6. Januar zum Tod eines Polizeibeamten und zu Verletzungen zweier weiterer geführt hatte, wurden sechs Verdächtige durch türkische Sicherheitskräfte festgenommen. Sie sollen in den Anschlag, im Zuge dessen eine Selbstmordattentäterin sich und ihr ungeborenes Kind in die Luft sprengte, involviert sein.

Drei der Verhafteten waren Ausländer. Drei der Verdächtigen, einer davon aus Dagestan, wurden durch die Oberstaatsanwaltschaft Istanbul wieder auf freien Fuß gesetzt. Die übrigen, darunter zwei Ausländer, wurden nach ihrem Verhör durch die Polizei dem Gericht überstellt. Den Verdächtigen wird unter anderem vorgeworfen, Mitglied einer kriminellen Vereinigung und in Menschenhandel involviert zu sein.

Der 3. Friedensgerichtshof für Strafsachen in Istanbul ließ anschließend auch diese Verdächtigen frei, verhängte über sie jedoch ein Verbot, das Land zu verlassen.

Im Anschluss an den Anschlag starb der Polizeioffizier Kenan Kumaş nach einer ersten Notversorgung im Krankenhaus an einer Herzattacke. Am Donnerstag wird der Beamte in seiner Heimatstadt in der Provinz Trabzon im Rahmen einer Gedenkzeremonie beigesetzt.

DHKP-C zog Erklärung zum Anschlag zurück

Um den Hintergrund des Anschlages hatte es einiges an Verwirrung gegeben. Die linksextreme Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) hatte sich erst auf ihrer Webseite zu diesem Anschlag bekannt. Als dann die Rede auf eine „Schwarze Witwe“ aus den Reihen tschetschenischer Terroristen als mutmaßliche Täterin kam, nahmen die Linksterroristen ihre Erklärung zurück und begründeten dies damit, dass sie sich, weil sie unter faschistischen Bedingungen leben würden, geirrt hätten. Sie selbst hätten jedoch eine ähnliche Attacke geplant gehabt.

Unter „Schwarzen Witwen“ versteht man meist jüngere Frauen, deren Ehemänner im Zuge der Niederschlagung terroristischer Aufstände in der russischen Teilrepublik Tschetschenien Mitte der 1990er und Anfang der 2000er Jahre getötet worden waren und die, um nicht von den Hinterbliebenen versorgt werden zu müssen, von diesen häufig dazu gebracht wurden, sich als Selbstmordattentäterinnen im „Djihad“ gegen die Russische Föderation, gegen die Nato in Afghanistan oder gegen die Armee des Präsidenten Bashar al-Assad in Syrien zu opfern.

Familie konnte Leiche nicht als linksterroristische Aktivistin identifizieren

Offenbar unter dem Eindruck der Bekennererklärung waren die Behörden davon ausgegangen, dass es sich bei der Täterin um die DHKP-C-Aktivistin Elif Sultan Kalsen handelte, die bereits im September 2012 in einen Anschlag auf eine Polizeistation in Istanbuls Bezirk Sultangazi involviert gewesen sein soll.

Kalsens Familienangehörige, die gemeinsam mit ihren Anwälten am 7. Januar in die Gerichtsmedizin (ATK) geholt wurden, waren sich jedoch sicher, dass es sich bei der Leiche, die sie identifizieren sollten, nicht um ihre Tochter handeln würde.

Innenminister Efkan Ala meldete am 8. Januar, die Leiche der Attentäterin sei identifiziert worden, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Es wurden auch mögliche Verbindung zu Terrororganisationen wie dem IS oder al-Qaida sowie allfällige Spuren untersucht, die nach Syrien führen könnten.