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Panorama

Erbe: Osmanen wollen notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen

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Die Nachfahren der Osmanen klagen ihr Erbe ein. Zur Not wollen sie bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehen, berichtet Milliyet. Davor müssen sie allerdings ihre Verwandtschaft mit der Herrscherfamilie nachweisen. (Foto: iha)

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Osmanische Familienmitglieder in Konya
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Die Große Nationalversammlung der Türkei erklärte am 3. März 1924, vier Monate nach der Gründung der Republik, das Kalifat, das die Osmanen seit 1517 für sich beanspruchten, für aufgelöst. Das Parlament verabschiedete zusätzlich am 24. März ein Gesetz, welches vorsah, jedes einzelne Mitglied der Osmanischen Dynastie aus der Türkischen Republik abzuschieben. Innerhalb der folgenden zehn Tage verließen alle Familienmitglieder der Osmanen die Türkei. Erst 1974 durften die verbliebenen Familienmitglieder wieder in die Türkei einreisen. Von diesem Datum an kamen bis heute viele Osmanen wieder in ihre Heimat, die Türkei, genauso viele blieben aber auch im Ausland.

250 Familienmitglieder vor Gericht

Insgesamt 250 Mitglieder der alten Herrscherfamilie, die in den verschiedensten Ländern der Welt wie Syrien, England und Mexiko leben, hatten im Jahre 2010 eine Erbschaftsklage eingereicht, um ihre Verwandtschaft mit den Osmanen zu beweisen. Die Anwälte der Familie, Meral Akkuş und Mehmet Erkan Akkuş teilten laut einem Bericht der türkischen Zeitung Milliyet mit, dass vom Gericht entschieden werde, ob die Kläger das Erbrecht haben. Nach Medienberichten soll die Entscheidung am 27. März 2014 getroffen werden. Also genau 90 Jahre und drei Tage nach der Ausweisung der Osmanen aus der Türkei. „Es ist nicht möglich, die betroffenen Objekte eins zu eins zu übergeben. Die Erben verlangen jeweils ihren Anteil in Form von Geld. Wenn man nicht zu einem Kompromiss kommt, geht es bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ fügten die Anwälte hinzu.

Dolmabahce Sarayı

Bei den verlangten Objekte bzw. Grundstücke soll es sich um die Galatasaray Insel, der Kabataş Platz, eine Grundfläche in Dolmabahçe, die Izzet Paşa Farm in Şişli und das Strandhaus von Ali Saip Paşa handeln.

Anders als bei den anderen Sultanen wurde das Vermögen von Sultan Abdulhamid II. erst nach der Gründung der türkischen Republik im Jahre 1924 vom Staat enteignet. Nach Meral Akkuş haben die Erbfolger aus diesem Grunde rechtlichen Anspruch darauf, dieses Erbe zurückzuverlangen.